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Evangelische Kirche im Rheinland - Blinden- und Sehbehinderten Seelsorge
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Gemeinsame Aufgaben und Möglichkeiten säkularer und christlicher Sehgeschädigtenorganisationen in einer sich wandelnden Welt

Im Jahre 1953 war in Baden der EBS-Deutschland gegründet worden. Der EBS-Baden hat es sich zum Anlass genommen, 50 Jahre später zu einer Tagung "Gemeinsame Aufgaben und Möglichkeiten säkularer und christlicher Sehgeschädigtenorganisationen in einer sich wandelnden Welt" einzuladen. Dazu hatte der Hauptgeschäftsführer des DW-Baden ein Grußwort geschrieben, das von allgemeinem Interesse sein dürfte und dass wir hier zusammen mit einer Einführung in das Thema von Hans-Eugen Schulze veröffentlichen.

Einführung von Hans-Eugen Schulze
Im Jahre 1953 ist in Baden der Evangelische Blinden- und Sehbehindertendienst Deutschland als neuer eingetragener Verein gegründet worden. Der Evangelische Blinden- und Sehbehindertendienst Baden e. V. hat dies zum Anlass genommen, zum 13.6.2003 zu der hier dokumentierten Tagung einzuladen. Er hat sich dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen:

Schon auf Bundesebene gibt es nicht eine einzige große Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfeorganisation, sondern - von kleineren Gruppen wie sehgeschädigten Computerbenutzern, Schachspielern, Esperantisten, Sportlern und Betroffenen bestimmter Augenkrankheiten abgesehen - deren sieben: den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband, den Bund der Kriegsblinden Deutschland, den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten, Pro Retina Deutschland, den Bund zur Förderung Sehbehinderter, den Evangelischen Blinden- und Sehbehindertendienst Deutschland und das Deutsche Katholische Blindenwerk. Manche dieser sieben verfolgen fest umrissene Ziele, wie etwa religiöse Angebote, die Förderung Sehgeschädigter in akademischen und verwandten Berufen und in entsprechenden Ausbildungsgängen oder die Erforschung und Heilung bestimmter Augenkrankheiten. In vielfacher Hinsicht liegen ihre Interessen aber völlig gleich. Würden sie sie in widersprüchlicher Weise vertreten, so könnte das der Sache höchst abträglich sein. Ein anschauliches Beispiel dafür war zu Anfang der 90er Jahre - wenn auch auf einer höheren Ebene - die Vielfalt der Vorschläge zu einer Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, auf die die Politik zunächst nur mit dem Hinweis zu reagieren brauchte, die Behindertengruppen sollten sich doch erst einmal selbst auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Erst der von der SPD Gemachte war dann so griffig, dass nach meiner Kenntnis niemand mehr einen Gegenvorschlag machte. Ein weiteres Beispiel bildeten die dann folgenden Vorschläge verschiedener Gruppierungen zu einem Behindertengleichstellungsgesetz, die erst von dem Forum Behinderter Juristinnen und Juristen in eine schließlich von allen akzeptierte Form gebracht wurden.

Wie auf dem allgemeinen Behindertensektor, so sind wir auch als Blinde und Sehbehinderte auf eine Zusammenarbeit angewiesen, in die jeder all’ seine Möglichkeiten, seinen Sachverstand, sein Ansehen und seine Verbindungen einbringt, die uns helfen könnten. Diese Zusammenarbeit wird immer nötiger: Neue Nachteilsausgleiche für Sehgeschädigte zu erstreiten - wie etwa eine bundesweite Sehbehindertenhilfe - erscheint fast ausgeschlossen. Wenn wir nicht alle unsere Kräfte und Bemühungen koordinieren, ist sogar mit einem Abbau vieler im Laufe der Zeit von uns erkämpfter sozialer Rechte und Hilfen zu rechnen. Zu einer engen Zusammenarbeit nötigt uns außerdem, dass die Bedürfnisse Blinder und Sehbehinderter immer vielfältiger und unterschiedlicher werden. Früher gab es - jedenfalls nach unserer damaligen Einschätzung - nur die Früherblindeten, die Späterblindeten und vielleicht noch die Altersblinden, deren Bedürfnisse wir glaubten unterscheiden zu müssen. Heute dagegen nehmen wir immer stärker Menschen wahr, die mit zusätzlichen Behinderungen geboren werden, während der Schulzeit, nach dem Eintritt ins Berufsleben, in dessen Mitte oder kurz vor seinem Ende, an der Schwelle zum Ruhestand oder erst mit achtzig und später einen mehr oder weniger starken Sehverlust über Mobilitätseinschränkung oder Leseschwierigkeiten hinweg bis zur Erblindung erleiden. Die Fragen, die die einzelnen Gruppen an uns stellen, werden noch immer unterschiedlicher werden. Kaum vorbereitet sind wir bisher darauf, dass in den letzten Jahrzehnten die Zahl derer, die erst im Alter einen Sehverlust erleiden, lawinenartig zugenommen hat und noch weiter steigen wird - ganz zu schweigen von den Menschen, die aus anderen Kulturen kommen und in Zukunft auch bei uns mehr und mehr erblinden werden. Alles das zwingt uns zu einer immer intensiveren und kreativeren Zusammenarbeit.

Auf Landesebene ist die bundesweite Aufgliederung in verschiedene Sehgeschädigtenorganisationen noch stärker. In Baden-Württemberg etwa gibt es zwar nur ein einziges, diözesanübergreifendes katholisches Blinden- und Sehbehindertenwerk, aber wegen der Trennung der Landeskirchen auch zwei evangelische Blinden- und Sehbehindertendienste und sogar drei allgemeine Selbsthilfeorganisationen. Letztere haben zwar vor Jahren einen Dachverband gegründet, der sich aber anerkanntermaßen erst noch profilieren muss, um in der Öffentlichkeit wahrgenommen und respektiert zu werden. In den einzelnen Bundesländern ist die Zusammenarbeit jedoch gleichfalls außerordentlich wichtig.

Wie sie gestaltet werden und welchen Erfolg sie haben kann, möchte ich aus der Sicht des EBS/Baden an einigen Beispielen veranschaulichen.

Christliche Sehgeschädigtenorganisationen sehen ihren Auftrag vielfach nur darin, Sehgeschädigten all' diejenigen Dienste anzubieten, die Sehenden in ihren Pfarrgemeinden, Kirchenbezirken oder Akademien ohne weiteres zugänglich sind, und außerdem mit ihnen Antworten auf religiöse Fragen zu suchen, die sich speziell aus ihrem Sehverlust ergeben. Der EBS/Baden möchte darüber hinaus Sehgeschädigten auch zeigen, wie sie mit ihrem Sehverlust in praktischer Hinsicht besser zurechtkommen, weil die meisten von Ihnen den Weg in die Selbsthilfeorganisation nicht finden, und möchte außerdem ihre soziale Lage verbessern. Da wir diese Aufgabe mit anderen besser erfüllen können, als allein, suchen wir die Zusammenarbeit mit ihnen, und weil wir über die Kirchen die Möglichkeit haben, auf die Parlamente einzuwirken, mischen wir uns auch in die Sozialpolitik des Landes und, zusammen mit anderen, manchmal sogar des Bundes ein.

Alsbald nach seiner Gründung im Jahre 1992 war der Verein der Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“ beigetreten. Weil auch die drei Selbsthilfeorganisationen ihr angehören, entstand damit zugleich eine Plattform, auf der diese vier, die sich in der Landesarbeitsgemeinschaft und deren Arbeitskreisen gegenseitig vertreten, stets miteinander abstimmen konnten. Der EBS bemüht sich außerdem, zusammen mit den anderen Sehgeschädigtenorganisationen einen landesweiten Arbeitskreis "Seniorenangelegenheiten" zu bilden, um Angebote für sehgeschädigte Senioren auf Landesebene zu intensivieren und möglichst ortsnah zu gestalten.

Die Mitgliedschaft in der LAGH gibt dem EBS/Baden und den Blindenselbsthilfeorganisationen die Möglichkeit, an den inzwischen üblich gewordenen Tagen der Behinderten im Parlament - in gegenseitiger Abstimmung und Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen - teilzunehmen.

Der Landesverband BW des Verbandes der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen unterhält einen AK „Sehgeschädigtenbildung“. In ihm arbeiten alle Sehgeschädigtenorganisationen, in diesem Falle also auch der EBS/Württemberg und das Katholische Blinden- und Sehbehindertenwerk/BW, mit. Von Fall zu Fall treffen sie sich vor den Sitzungen des Arbeitskreises, um gemeinsame Anliegen zu besprechen. Aus einem dieser Gespräche war im Jahre 1994 das gemeinsame Angebot eines Treffens für sehgeschädigte Arbeitslose in Bad Liebenzell hervorgegangen, in dem nicht nur gefragt wurde, wie sich neue Arbeit finden lasse, sondern auch, wie man die Zeit seiner Arbeitslosigkeit gerade als Sehgeschädigter sinnvoll füllen könne. Danach hat der EBS/Württemberg es sich zur Aufgabe gemacht, arbeitslose Sehgeschädigte aus seinem Vereinsgebiet regelmäßig in seine Geschäftsstelle einzuladen. 

Da die Beziehungen zwischen den sechs Vereinen und dem Beauftragen des Blinden- und Sehbehindertendienstes der Evangelischen Landeskirche in Baden eingespielt waren, konnten wir im Oktober 1996, als wir aus den Printmedien erfuhren, dass die Landesblindenhilfe abgeschafft werden sollte, buchstäblich von einem Tag auf den anderen mit einem gemeinsamen Brief an den Ministerpräsidenten reagieren und in den nächsten beiden Monaten, unter Einsatz aller unserer Möglichkeiten und Verbindungen, mit verteilten Rollen vor Ausschüssen und Fraktionen des Landtages und im Staatsministerium, dem Ministerium des Ministerpräsidenten unseren Standpunkt darlegen. Einzelheiten ergeben sich aus meinem Bericht „Lobbying - dargestellt an den Bemühungen, die Landesblindenhilfe in BW aufrecht zu erhalten“ in der ersten Horusausgabe des Jahrgangs 1997. Wir haben zwar den vollen Erhalt nicht erreicht, aber immerhin die Abschaffung verhindert und das stets als gemeinsamen Erfolg angesehen.

Seit November vorigen Jahres mussten wir uns erneut um die Erhaltung der Landesblindenhilfe bemühen. Dazu hat es mehrere Treffen und Briefe, sowie zahlreiche Telefonate und persönliche Gespräche, insbesondere mit Landtagsabgeordneten gegeben. Der EBS hat außerdem die beiden evang. Landeskirchen und den Präsidenten des VDK mobilisiert, der in Baden-Württemberg wohnt und sich als früherer Minister in der Landespolitik besonders gut auskennt. Wie die Dinge gegenwärtig liegen, dürfen wir nun hoffen einstweilen Ruhe zu haben. 

Gemeinsam haben wir im Sommer vorigen Jahres im Landesteil Baden zu einer Pressekonferenz eingeladen, um öffentlich die Stimmzettelschablone für Blinde vorzustellen. In diesem Falle hat uns das Pressereferat des evangelischen Oberkirchenrats Baden Verbindungen zu den Massenmedien des Landes zur Verfügung gestellt, die wir selbst nicht gehabt hätten.

Mit Mitarbeitern der staatl. Blindenschule Ilvesheim führt der EBS/Baden alle zwei Jahre ein Wochenendtreffen für Blinde mit zusätzlichen Behinderungen und ihre Angehörigen durch. 

Durch ein blindes Ehepaar bietet der EBS außerdem für Schüler aus der Blindenschule Ilvesheim jeden Sommer ein "integriertes Wochenende" auf einem Reiterhof an. Durch ein anderes Mitglied ist er außerdem in einer Elterngruppe des Südbadischen Blinden- und Sehbehindertenvereins und in der Sehbehindertenschule Waldkirch tätig.

Als vor einigen Jahren in BW Gebühren für Langzeitstudierende eingeführt wurden und davon zunächst auch diejenigen betroffen sein sollten, die nur infolge Behinderung oder chronischer Krankheit zusätzliche Studienzeit benötigten, hat sich der EBS - diesmal zusammen mit dem DVBS - unter Ausnützung der Verbindungen, die das Diakonische Werk Baden zum Landtag und zum Wissenschaftsministerium schaffen konnte, um eine Ausnahmeregelung für beide Personengruppen bemüht und auch erreicht. 

Mit dem DVBS hat er außerdem ein Selbstverteidigungstraining für blinde Frauen angeboten und wird das im Bedarfsfalle wiederholen.

Der EBS/Baden versteht sich nicht nur als Ansprechpartner, Berater und Fürsprecher für evang. Sehgeschädigte und ihre Angehörigen, sondern als ein solcher für alle, die sich an ihn wenden wollen. Er ist hierbei allerdings darauf bedacht, dadurch nicht zur Konkurrenz für andere Organisationen zu werden - dafür ist die Zahl der Betroffenen und die Verschiedenartigkeit ihrer Interessen und Bedürfnisse ohnehin zu groß. Sehgeschädigte, von denen er erfährt, dass sie katholisch sind, verweist er jeweils auch an die katholischen Schwesternorganisation und verweist überall, wo er nicht selbst die nötige Sachkunde besitzt, an andere Organisationen. In seinen Rundbriefen empfiehlt er den Betroffenen von Zeit zu Zeit ausdrücklich, einer Selbsthilfeorganisation beizutreten, schon um weitere Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch in Vereinsversammlungen und Stammtischrunden zu finden, wie umgekehrt der nord- und der südbadische Blinden- und Sehbehindertenverein in ihren Rundbriefen auf die christlichen Organisationen in ihren Vereinsgebieten hinweisen. Allerdings ist die Schwelle, den EBS anzusprechen, niedriger, als diejenige zur Inanspruchnahme der Hilfe anderer Organisationen; denn er erwartet von niemandem, ihm beizutreten.

Seit kurzem unterhält der EBS, wenn auch nur auf den Großraum Karlsruhe beschränkt, eine „Helferbörse“. Er sucht Sehende, die bereit sind, ehrenamtlich - nur gegen Erstattung ihrer Auslagen - zu helfen, schult sie im Umgang mit Sehgeschädigten, stellt sie diesen nach Bedarf zur Verfügung und begleitet sie durch eine eigene Supervisorin. Er schult außerdem Angehörige und Freunde Sehgeschädigter im Umgang mit Diesen.

Auf lokaler Ebene, wie etwa in Senioren- und Behindertenbeiräten, wäre die Zusammenarbeit der in einer Stadt oder einem Landkreis vertretenen Sehgeschädigtenorganisationen gleichfalls gut vorstellbar. In manchen Kommunen wird sie auch schon praktiziert. In Karlsruhe entsteht gegenwärtig ein Behindertenbeirat. An der Ausarbeitung seiner Statuten haben ein EBS- und ein Mitglied des Nordbadischen Blinden- und Sehbehindertenvereins mitgewirkt. Der Tag der Sehbehinderten wird bereits jetzt von beiden mitgestaltet.

Den Rehabilitationsservicestellen nach SGB IX hat der EBS gleichfalls seine Hilfe angeboten, hat die Empfänger seiner Rundbriefe auf die Servicestellen hingewiesen und wird sich diesen alljährlich in Erinnerung bringen.

Ich weiß durchaus, dass es auch in anderen Bundesländern Zusammenarbeit gibt. 

Auf dem Hintergrund dieser Zusammenarbeit sollten wir uns fragen:

welche engere Zusammenarbeit zwischen säkularen und christlichen Sehgeschädigtenorganisationen über bereits bestehende Kontakte hinaus möglich oder gar wünschenswert wäre,

wie wir damit umgehen, dass Sehgeschädigte, die älter werden, und ältere Menschen, die sehgeschädigt werden, das Haus nur noch schweren Herzens verlassen, um an Sehgeschädigtentreffen teilzunehmen, 

wie wir - am besten wohl gemeinsam - verstärkt auf unsere Angebote hinweisen,

wie wir Sehgeschädigten aus anderen Kulturen begegnen, damit sie in diesen verwurzelt bleiben und sich dennoch in unsere Gemeinschaft integrieren,

- wie wir gemeinsam die Möglichkeiten nutzen, die die christlichen Organisationen über ihre Kirchen hätten und die wir alle über unsere Wahlkreisabgeordneten auf Bundes- und Landesebene haben, um unsere Interessen wahrzunehmen, und wie wir im Bedarfsfalle unser Vorgehen koordinieren, um mit einer Stimme zu sprechen.

Für das Deutsche Blindenhilfswerk "Blinde helfen Blinden"

1. Eine Kooperation des DBHW mit anderen Selbsthilfeorganisationen bzw. Hilfsorganisationen oder Gruppierungen anderer Art, die mit Blinden und Sehbehinderten oder für Blinde und Sehbehinderte arbeiten, ist schwierig: Es gibt eine hohe Anzahl von Selbsthilfe- und Hilfsgruppierungen. Wollte man mit ihnen allen einen systematischen Kontakt pflegen, so benötigten diese Kooperationen einen hohen Zeitaufwand. Möglicherweise wäre eine Art Koordinierungsbüro oder auch so etwas wie ein „Sehgeschädigtenparlament“ eine Hilfe; wir gehen davon aus, dass auch andere kleinere Gruppierungen und Vereine ähnliche Probleme sehen. Gäbe es eine Anlaufstelle, so wäre der Kooperationsaufwand sicherlich geringer. Um die politische Brisanz von vorn herein herauszunehmen, betone ich ausdrücklich, dass auch eine bereits existierende Gruppierung (wie zum Beispiel der DBSV) eine solche Koordinierungsstelle darstellen könnte. Die anderen Gruppierungen sollten dann sehr wohl den DBSV entsprechend autorisieren.

2. Wie in den mittel- und westeuropäischen Gesellschaften allgemein, ist auch bei blinden Menschen die Tendenz auf eine immer mehr wachsende Individualisierung zu beobachten (der Umstand einer ebenfalls beobachtbaren Vermassung auf einigen Gebieten spricht nicht gegen die Richtigkeit dieser Beobachtung oder gar These).
Eine solche Individualisierung ist politisch und gesellschaftlich gewollt, zumindest gestattet und ist im Christentum in den individuellen Klagepsalmen des alten Testaments zu finden. Diese Tendenz hat aber die Folge, dass Bitten um Hilfe oft selbst dann nicht mehr koordiniert werden, wenn eine Koordinierung möglich wäre. Wenn beispielsweise eine Bitte um Unterstützung von einer Person aus einer bestimmten Stadt kommt und wenig später gleiche oder ähnliche Bitten aus der gleichen Stadt kommen, sodann die Rückfrage gestellt wird, ob man sich schon einmal kurzgeschlossen habe, so hören wir häufig die Antwort: die anderen kenne ich gar nicht. Wir sehen hieraus: eine Mitgliedschaft in einem örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverein ist beileibe nicht mehr selbstverständlich. In Duisburg rechnet der Vorsitzende mit einer doppelt so hohen Anzahl blinder Einwohner, wie Mitgliedschaften im Blinden- und Sehbehindertenverein Duisburg zu verzeichnen sind.

3. Ein wenig konträr zu der in Punkt 2. beschriebenen Beobachtung läuft die Erfahrung, dass ab und an gleichwohl die Gruppenorientierung vor einer individuellen Handlung Vorrang zu haben scheint. So kommt es vor, dass Verantwortungsträger aus guten Gründen die Bündelung von Einzelinteressen vorschlagen, um Forderungen mehr Druck zu verleihen. Ist dieser Druck dennoch nicht ausreichend, um bei Mandatsträgern erfolgreich zu sein, wird diese oder jene Handlung trotzdem nicht zu dem Zweck an die Individuen zurückverwiesen, selbst für sich zu entscheiden, ob man Vorstöße machen will oder nicht. Man erwartet offenbar hier die Handlungsmaxime doch vornehmlich bei der Selbsthilfe anzusiedeln und nicht bei dem einzelnen Betroffenen.

Zu den in der Einladung geäußerten Fragen bemerke ich:

Was tun wir in unserem Bundesland schon jetzt gemeinsam?
Sporadisch und insofern unsystematisch informieren sich manche Gruppen oder stellen Informationsfragen oder sprechen Bitten aus. Eine systematische Zusammenarbeit gibt es de facto nur mit dem örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverein Duisburg.

Welche engere Zusammenarbeit wäre in Zukunft möglich oder sogar wünschenswert, oder was stünde einer solchen entgegen?
Die Grenze zwischen typischen Selbsthilfeunterstützungen und Hilfen durch das DBHW lässt sich nicht immer exakt ziehen. Von daher wäre eine Kooperation mit möglichst vielen lokalen Blinden- und Sehbehindertenvereinen, sowie mit den Landesverbänden innerhalb unseres Bundeslandes NW sehr wünschenswert. Derzeit bemühen wir uns insbesondere, solche Kooperationen im Bereich des Sports zu platzieren. Im Verwaltungsrat des DBHW ist seit knapp zwei Jahren ein früherer Olympiasieger im Rudern tätig. Er ist nach wie vor dem Sport sehr verbunden und versucht derzeit in Absprache mit der Geschäftsstelle des DBHW und den Sportgruppierungen innerhalb des BSNW einige Aktivitäten zu fördern. Ähnliches wünschen wir uns auch für andere Lebensfelder – insbesondere für den Bereich der Kultur.

Wie gehen wir damit um, dass Sehgeschädigte immer älter werden und immer mehr Menschen erst in höherem Alter einen Sehverlust erleiden?
Die hier geschilderten Erfahrungen älterer Menschen erfordern eine hohe Sensibilität insbesondere auf Seiten derer, die mit älteren Menschen sozusagen als Erste zu tun haben. Dies sind bei Späterblindungen nicht direkt Blindenvereine, sondern Angehörige, Nachbarn, Kirchengemeinde etc. Wir sehen hier die Notwendigkeit auf Seiten der örtlichen Blinden- und Sehbehindertenvereine, sich selbst sozusagen als Anbieter von wichtigen begleitenden Maßnahmen psychischer Art ins Spiel zu bringen. Mit anderen Verantwortungsträgern ist dabei sehr behutsam zu überlegen, ob im Namen der örtlichen Blindenvereine, aber nicht direkt durch Vertreter derselben ein Erstkontakt hergestellt wird. Es kann sehr wohl schockierend sein, wenn Vertreter von Blindenvereinen kommen und sich infolgedessen der ältere Mensch sagt: aha, gehöre ich nun zu denen? Wenn der Erstkontakt zu Fragen von Hilfsmitteln von anderen Personen ausgeht und diese im Zuge ihrer Hilfe dann langsam den Blindenverein sozusagen einführen, wäre der Forderung nach behutsamer Umgehensweise eher Rechnung getragen.

Wie gehen wir weiter damit um, dass jüngere Sehgeschädigte immer weniger bereit sind, die förmliche Mitgliedschaft in einer Organisation zu erwerben?
Diese Frage betrifft nicht nur blinde Menschen, sondern ist in unserer Gesellschaft inzwischen durchgängiges Problem. Hier sehe ich eine ähnliche Bedeutsamkeit wie im pädagogischen Prozess allgemein: Wenn aus Kindern Jugendliche werden, erhalten die Eltern eine neue Funktion; metaphorisch gesagt: eine „Kleiderschrankfunktion“. Einen Kleiderschrank himmelt man nicht an, er muss aber vorhanden sein, und für alle Notfälle muss man auf ihn zurückgreifen können. Aber man kommuniziert nicht laufend mit ihm. So sehe ich auch in dieser hier gestellten Frage als einzige Antwortmöglichkeit das Erfordernis, jederzeit deutlich zu machen, dass Hilfe abrufbar ist, auch wenn sie kaum oder nie abgerufen wird.

Wie könnten wir verstärkt darauf hinweisen, dass es uns gibt und welche Dienste wir anbieten können?
Dies ist eine Frage nach professioneller Medienarbeit. Diese Arbeit wird – auch sicher von uns – häufig unterschätzt. Andererseits gibt es große Organisationen wie die CBM, die über hervorragende Apparate im Bereich der Kommunikationspflege verfügen. Doch lässt sich natürlich nicht selbstverständlich auf diese CBM-Instrumentarien zurückgreifen, da Anliegen wie oben beschrieben sich nicht vollends decken. Vielleicht kann hier das oben postulierte Koordinierungsbüro eine wichtige Aufgabe erhalten. Ich habe den Eindruck, dass hier jeder für sich sein Bestes tut, die Summe dieser Versuche aber noch nicht die Blindheit so ins Bewusstsein ruft, dass eine größere Aufmerksamkeit gegeben wäre. Im Gegensatz zu anderen Behinderungen ist diejenige der Blindheit beileibe nicht so auffallend. Somit muss hier in der Bewusstseinsbildung mehr getan werden.

Wissen wir schon, wie wir mit Sehgeschädigten aus anderen Kulturen umgehen können?
Die bescheidene Erfahrung des DBHW sieht wie folgt aus: entweder funktioniert eine Integration unglaublich gut oder eben unglaublich schlecht. Beide Extreme kommen häufiger vor als bei vielen Nichtbehinderten. Funktioniert eine Integration „unglaublich gut“, so ist damit jedoch als Kehrseite auch die Entfernung von der eigenen Wurzel verbunden. Die von Herrn Dr. Schulze vorgeschlagene Hilfe beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend abzurufen, ist ein sehr hilfreicher Vorschlag. Nach erfolgreicher Absolvierung bestimmter Kurse und Trainingsmaßnahmen ist allerdings dann weiter zu überlegen, wie denn das „normale Leben“ in neuer Heimat, unter Wahrung der Wurzeln der alten Heimat, weiterhin gelingen kann. Hier werden neue Kooperationen notwendigerweise ins Blickfeld kommen, die diejenigen innerhalb der Blindenszene selbst noch einmal überschreiten. Hier bedarf es sicherlich eigener Strategien. 

Benutzen wir gemeinsam die Möglichkeiten, um mit einer Stimme zu sprechen?
Hier ist lediglich der Vorschlag zu wiederholen, ein Koordinierungsbüro oder eine Art „Blindenparlament“ einzurichten. Auch wenn sich manche Vorschläge recht naiv anhören mögen – ein Blindenparlament lässt sich nicht so einfach mal gerade einrichten -, so ist dennoch auf der Basis Ihrer Fragen und der eigenen Erfahrungen das Eine oder Andere zu schlussfolgern.

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Stand: 05. Juni 2007 22:03:55 +0200